Montag, 26. März 2012

Facebooks Markenzeichenmanie oder 'Wehe, du verwendest die Worte Face, Book oder Wall!'

Wenn Facebook seine Nutzungsbedingungen ändert, zielt die Kritik normalerweise darauf, welche Nutzerinhalte und –Daten dem Unternehmen seiner Meinung nach gehören. Das ist zwar auch diesmal so, es kommt aber ein anderer Streitpunkt hinzu: Facebook meint auch, dass ihm die Rechte an den Begriffen Face, Book, Poke und Wall gehören.

Photo: Jim Merithew/Wired.com. Used under (CC BY-NC)

5.6 der neuen Bestimmungen:
Du wirst unsere Urheberrechte bzw. Markenzeichen (einschließlich Facebook, die Facebook- und F-Logos, FB, Face, Poke, Book und Wall) oder irgendwelche anderen ähnlichen, leicht zu verwechselnden Zeichen ohne ausdrückliche Genehmigung in unseren Markennutzungsrichtlinien bzw. ohne unsere vorherige schriftliche Erlaubnis nicht verwenden.
Im Klartext bedeutet das: Facebook rammt in seinen Nutzungsbedingungen den nächsten Pflock ein, um seinen Claim am Markenzeichen "Buch" abzustecken. Die anderen Begriffe standen da nämlich bereits in der vorherigen Fassung. Schon in der Vergangenheit ging Mark Zuckerbergs Unternehmen gegen andere Websites vor, die "Book" in ihrer URL hatten. Mit gemischten, teils noch offenen Ergebnissen.

Gegen Teachbook etwa klagte Facebook mit folgender Begründung:
If others could freely use 'generic plus BOOK' marks for online networking services targeted to that particular generic category of individuals, the suffix BOOK could become a generic term for 'online community/networking services' or 'social networking services.' That would dilute the distinctiveness of the FACEBOOK Marks, impairing their ability to function as unique and distinctive identifiers of Facebook's goods and services.

Nun ist ein solches Vorgehen in einigen Fällen sicherlich nachvollziehbar – gegen dreiste Kopien oder XXX-Klone etwa. Sich generell "Book" sichern zu wollen, kann man aber nur als dreist bezeichnen. Einen besonderen Treppenwitz stellt dabei die Begründung dar, dass es die einzigartige Kennzeichnungskraft der Marke Facebook schwäche. Am Begriff Facebook ist nämlich rein gar nichts unique, abgegrenzte Eigenbedeutung – Facebook wurde schließlich nach den Jahrbüchern und Studentenverzeichnissen benannt. Noch viel generischer könnte der Begriff kaum sein.

Der eigentliche Grund dafür, dies in die Terms of Service aufzunehmen, ist der so in die Hand bekommene rechtliche Hebel. Facebook hat nämlich keine eingetragenen Markenrechte an Book (an Face, Wall und einigen anderen Dinge schon). Wenn nun aber eine Person diesen Nutzungsbedingungen zustimmt und dann eine Seite mit book in der URL eröffnet, kann Facebook darauf verweisen, dass diese Person damit gegen die getroffene Vereinbarung verstößt. Und bei 800 Millionen Mitgliedern stehen die Chancen ganz gut, die meisten "Konkurrenten" so ausmanövrieren zu können.

Da können Unternehmen wie Südzucker und der Alpenverein ja nur froh sein, dass Zuckerberg seinen Namen nicht auch noch die Liste gesetzt hat.



Weiteres dazu hier, hier und hier.

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